Xeroderma pigmentosum: Ursachen
Bei Xeroderma pigmentosum liegen die Ursachen in den Genen. Die Mondscheinkrankheit wird durch angeborene Defekte im DNA-Reparatursystem verursacht, welches normalerweise DNA-Schäden, die durch die UV-Strahlung im Sonnenlicht ausgelöst werden, behebt. Die UV-Strahlung wird in Abhängigkeit der Wellenlänge unterteilt in:
- Langwellige UV-A-Strahlen (315-400 nm)
- Mittelwellige UV-B-Strahlen (280-315 nm)
- Kurzwellige UV-C-Strahlen (100-280 nm)
Die UV-C-Strahlen werden von der Ozonschicht der Erdatmosphäre herausgefiltert. Durch die verbleibenden UV-B-Strahlen, die eine geringe Eindringtiefe aufweisen, kommt es in der DNA der Hautzellen zur Bildung von sogenannten Thymidin-Dimeren. Thymidin ist ein Baustein der DNA; ein Thymidin-Dimer ist eine Verbindung zweier benachbarter Thymidin-Bausteine. Bleiben solche Thymidin-Dimere in der DNA bestehen, stirbt die Zelle entweder ab oder es entsteht eine Krebszelle.
Normalerweise besitzt die Zelle ein Reparatursystem aus Enzymen welche die störenden Thymidin-Dimere erkennen und aus der DNA herausschneiden.
Personen mit Xeroderma pigmentosum bilden zu wenig von diesen DNA-Endonukleasen. Es handelt sich um eine autosomal-rezessive Erkrankung. Das heißt, dass nur Menschen erkranken, die den Gendefekt von beiden Eltern geerbt haben. Das hängt damit zusammen, dass jedes Gen in der menschlichen Erbsubstanz in doppelter Ausführung vorliegt – eine Kopie stammt von der Mutter und eine Kopie vom Vater. Bei Xeroderma pigmentosum sind beide Genkopien im Erbgut der Betroffenen defekt. Ist der Gendefekt nur in einer Genkopie vorhanden, tritt die Mondscheinkrankheit nicht auf – Personen mit einer defekten Genkopie können die Veranlagung für Xeroderma pigmentosum aber weitervererben.
Aufgrund der verschiedenen genetischen Grundlage wird die Xeroderma pigmentosum in sieben verschiedene Gruppen (A-G) sowie eine zusätzliche Variante (V) eingeteilt. Die unterschiedlichen Formen der Mondscheinkrankheit wirken sich unterschiedlich stark aus. So erkranken beispielsweise Betroffene mit einer Xeroderma pigmentosum der Gruppen A bis G meistens bereits vor dem 20. Lebensjahr Hautkrebs. Personen mit der Variante V der Mondscheinkrankheit entwickeln dagegen in der Regel erst im Alter von 20 bis 30 Hautkrebs.